{"id":1450,"date":"2026-03-16T16:46:17","date_gmt":"2026-03-16T16:46:17","guid":{"rendered":"https:\/\/dgvm.ch\/2026\/03\/16\/testament-oder-erbvertrag-welche-loesung-ist-sinnvoller\/"},"modified":"2026-03-16T19:24:50","modified_gmt":"2026-03-16T19:24:50","slug":"testament-oder-erbvertrag-welche-loesung-ist-sinnvoller","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dgvm.ch\/de\/2026\/03\/16\/testament-oder-erbvertrag-welche-loesung-ist-sinnvoller\/","title":{"rendered":"Testament oder Erbvertrag: Welche L\u00f6sung ist sinnvoller?"},"content":{"rendered":"<h1>Testament oder Erbvertrag: Welche L\u00f6sung ist sinnvoller?<\/h1>\n<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Die Planung des eigenen Nachlasses ist ein Thema, das viele Menschen lange vor sich herschieben \u2013 zu unangenehm scheint die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod, zu kompliziert die rechtlichen Strukturen. Doch eine durchdachte Nachlassplanung ist nicht nur f\u00fcr Verm\u00f6gende relevant: Sie sorgt daf\u00fcr, dass der eigene Wille respektiert wird, vermeidet Streit unter den Erben und sch\u00fctzt die Angeh\u00f6rigen vor unn\u00f6tigen rechtlichen und finanziellen Belastungen.<\/p>\n<p>In der Schweiz gibt es zwei prim\u00e4re Instrumente, mit denen Erblasserinnen und Erblasser ihren Nachlass regeln k\u00f6nnen: das <strong>Testament<\/strong> und der <strong>Erbvertrag<\/strong>. Beide dienen demselben Zweck, unterscheiden sich jedoch fundamental in ihrer rechtlichen Natur, ihrer Flexibilit\u00e4t und ihren Anwendungsm\u00f6glichkeiten. Die Wahl zwischen diesen beiden Instrumenten h\u00e4ngt von der individuellen Lebenssituation, den pers\u00f6nlichen Zielen und den vorhandenen Familienstrukturen ab.<\/p>\n<p>Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Unterschiede, Vor- und Nachteile beider Instrumente und gibt praktische Orientierung f\u00fcr die Entscheidungsfindung.<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<h2>Das Testament: Der klassische Weg der einseitigen Verf\u00fcgung<\/h2>\n<h3>Rechtliche Grundlagen<\/h3>\n<p>Das Testament ist eine <strong>einseitige Willenserkl\u00e4rung<\/strong>. Es bedarf ausschliesslich des Willens der erblassenden Person \u2013 niemand anderes muss zustimmen oder mitwirken. Diese Freiheit macht das Testament zum flexibelsten Instrument der Nachlassplanung.<\/p>\n<p>Nach schweizerischem Recht (Art. 467 ff. ZGB) kann ein Testament entweder:<\/p>\n<p>&#8211; <strong>handschriftlich (eigenh\u00e4ndig)<\/strong> verfasst werden \u2013 dabei muss die gesamte Urkunde von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein, oder<\/p>\n<p>&#8211; <strong>notariell beurkundet<\/strong> werden \u2013 eine Form, die besonders bei komplexen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen empfohlen wird.<\/p>\n<h3>Vorteile des Testaments<\/h3>\n<h4>1. Volle Flexibilit\u00e4t und Widerrufbarkeit<\/h4>\n<p>Der vielleicht gr\u00f6sste Vorteil des Testaments ist die jederzeitige \u00c4nderbarkeit. Die erblassende Person kann ihr Testament beliebig oft ab\u00e4ndern, erg\u00e4nzen oder vollst\u00e4ndig widerrufen. Diese Freiheit endet erst mit dem Tod. Lebensumst\u00e4nde \u00e4ndern sich \u2013 eine Scheidung, die Geburt von Enkeln, der Erwerb neuen Verm\u00f6gens \u2013 und das Testament kann jederzeit angepasst werden.<\/p>\n<h4>2. Keine Zustimmung Dritter erforderlich<\/h4>\n<p>Anders als beim Erbvertrag ist beim Testament keine Zustimmung anderer Personen erforderlich. Die erblassende Person entscheidet allein, wer was erbt. Dies ist besonders wichtig in komplexen Familienkonstellationen, etwa bei Patchwork-Familien oder wenn bestimmte Angeh\u00f6rige von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen.<\/p>\n<h4>3. Niedrige Kosten<\/h4>\n<p>Ein eigenh\u00e4ndiges Testament verursacht praktisch keine Kosten. Selbst die notarielle Beurkundung ist deutlich g\u00fcnstiger als der Abschluss eines Erbvertrags. Dies macht das Testament zu einer niederschwelligen Option f\u00fcr alle Verm\u00f6genslagen.<\/p>\n<h4>4. Sofortige Wirksamkeit<\/h4>\n<p>Das Testament wird erst mit dem Tod der erblassenden Person wirksam. Bis dahin bleibt es einseitig und kann jederzeit ge\u00e4ndert werden. Diese Unmittelbarkeit gibt Sicherheit, ohne die Lebzeiten einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n<h3>Nachteile des Testaments<\/h3>\n<h4>1. Einseitige Bindungswirkung<\/h4>\n<p>Sofern kein Erbvertrag vorliegt, ist der \u00fcberlebende Ehepartner oder eingetragene Partner nicht an das Testament gebunden. Dies kann zu Unsicherheit f\u00fchren, insbesondere wenn die erblassende Person bestimmte Zusagen gemacht hat, die nun nicht eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>2. Keine Absicherung des Willens gegen Dritte<\/h4>\n<p>Ein Testament kann \u2013 im Gegensatz zum Erbvertrag \u2013 nicht dieselbe Verbindlichkeit gegen\u00fcber anderen Parteien herstellen. Wenn die erblassende Person beispielsweise einem Partner oder einer Partnerin etwas zusagen m\u00f6chte, ist dies mit einem Testament allein nicht verbindlich geregelt.<\/p>\n<h4>3. Pflichtteilsrechte bleiben bestehen<\/h4>\n<p>Unabh\u00e4ngig vom Testament bestehen die gesetzlichen Pflichtteile fort. Diese garantieren bestimmten Angeh\u00f6rigen (Kindern, Ehepartner) einen Mindestanteil am Nachlass und schr\u00e4nken die Freiheit der Verf\u00fcgung ein. Mit dem revidierten Erbrecht seit 2023 wurden diese Pflichtteile jedoch reduziert (dazu unten mehr).<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<h2>Der Erbvertrag: Die bindende Vereinbarung<\/h2>\n<h3>Rechtliche Grundlagen<\/h3>\n<p>Der Erbvertrag ist eine <strong>gemeinsame Willenserkl\u00e4rung<\/strong> mindestens zweier Parteien. Im Gegensatz zum Testament handelt es sich um einen Vertrag, der nur im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien eingegangen, abge\u00e4ndert oder aufgehoben werden kann (Art. 512 ff. ZGB).<\/p>\n<p>Der Erbvertrag muss <strong>notariell beurkundet<\/strong> werden und erfordert die Anwesenheit sowie die Zustimmung aller beteiligten Parteien. Eine Stellvertretung ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>Vorteile des Erbvertrags<\/h3>\n<h4>1. Verbindlichkeit und Planungssicherheit<\/h4>\n<p>Der gr\u00f6sste Vorteil des Erbvertrags liegt in seiner <strong>Bindungswirkung<\/strong>. Alle Parteien sind an die getroffenen Vereinbarungen gebunden. Dies ist besonders wertvoll, wenn:<\/p>\n<p>&#8211; Eheleute oder Partner gemeinsam vorsorgen wollen<\/p>\n<p>&#8211; Ein Erbe Leistungen erbringen soll (z.B. Pflegeleistungen), die im Gegenzug eine Erbschaft begr\u00fcnden<\/p>\n<p>&#8211; Verm\u00f6genswerte \u00fcbergeben werden, deren Wert die Erbschaftssteuer minimieren soll<\/p>\n<h4>2. Moglichkeit zur besseren Stellung des Ehepartners<\/h4>\n<p>Mit dem Erbvertrag kann der \u00fcberlebende Partner besser gestellt werden als mit einem Testament allein. Dies ist besonders relevant seit der Erbrechtsrevision 2023, die mehr Spielraum bei der Zuweisung des Nachlasses an den Ehepartner einr\u00e4umt.<\/p>\n<h4>3. Steuerliche Vorteile<\/h4>\n<p>Durch die fr\u00fchzeitige \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten im Rahmen eines Erbvertrags k\u00f6nnen Schenkungssteuern (die in manchen Kantonen gelten) und Erbschaftssteuern optimiert werden. Allerdings gilt seit 1. Januar 2023 bei Erbvertr\u00e4gen grunds\u00e4tzlich ein <strong>Schenkungsverbot<\/strong>, das auch Vertr\u00e4ge betrifft, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden.<\/p>\n<h4>4. Absicherung von Abmachungen<\/h4>\n<p>Wenn bestimmte Erben zu Lebzeiten Leistungen erbringen (z.B. die Pflege der Eltern), kann dies im Erbvertrag verbindlich geregelt werden. Diese Absicherung ist mit einem Testament allein nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>Nachteile des Erbvertrags<\/h3>\n<h4>1. Eingeschr\u00e4nkte Flexibilit\u00e4t<\/h4>\n<p>Der Erbvertrag kann nur im <strong>gegenseitigen Einvernehmen<\/strong> aller Vertragsparteien ge\u00e4ndert oder aufgehoben werden. Dies bedeutet: Was vereinbart wurde, bleibt in der Regel bestehen \u2013 auch wenn sich die Umst\u00e4nde \u00e4ndern. Eine einseitige Anpassung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h4>2. H\u00f6here Kosten<\/h4>\n<p>Die notarielle Beurkundung eines Erbvertrags ist aufw\u00e4ndiger und damit kostenintensiver als ein Testament. Die Kosten richten sich nach dem Wert des einbezogenen Verm\u00f6gens und dem Aufwand der Beurkundung.<\/p>\n<h4>3. Komplexere Struktur<\/h4>\n<p>Der Erbvertrag erfordert die aktive Mitwirkung aller Parteien. Dies kann insbesondere in Familienkonstellationen mit Konflikten oder unterschiedlichen Interessen schwierig sein.<\/p>\n<h4>4. Einbezug aller Erben erforderlich<\/h4>\n<p>Um einen Erbvertrag abzuschliessen, m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich alle potenziellen Erben einbezogen werden. Dies kann bei grossen Familien oder komplexen Verwandtschaftsverh\u00e4ltnissen herausfordernd sein.<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<h2>Das neue Erbrecht 2023: Mehr Freiheit bei der Nachlassplanung<\/h2>\n<p>Per 1. Januar 2023 ist in der Schweiz eine wichtige Erbrechtsrevision in Kraft getreten, die die Flexibilit\u00e4t der Nachlassplanung erheblich erweitert hat. Die wichtigsten \u00c4nderungen im \u00dcberblick:<\/p>\n<h3>Reduzierte Pflichtteile<\/h3>\n<p>&#8211; Der <strong>Pflichtteil der Kinder<\/strong> wurde von 75% auf <strong>50%<\/strong> des gesetzlichen Erbteils reduziert.<\/p>\n<p>&#8211; Der <strong>Pflichtteil der Eltern<\/strong> ist <strong>vollst\u00e4ndig weggefallen<\/strong>.<\/p>\n<p>&#8211; Dies bedeutet: Die <strong>freie Quote<\/strong> (der Anteil, \u00fcber den der Erblasser frei verf\u00fcgen kann) erh\u00f6ht sich von 37,5% auf <strong>50%<\/strong>.<\/p>\n<h3>Erh\u00f6hte Partnerbeg\u00fcnstigung<\/h3>\n<p>&#8211; Ohne Kinder kann der Erblasser nun sein <strong>gesamtes Verm\u00f6gen<\/strong> dem \u00fcberlebenden Partner vererben (vorher war die freie Quote auf 50% beschr\u00e4nkt).<\/p>\n<p>&#8211; Mit Kindern kann der \u00fcberlebende Partner neu mit bis zu <strong>50% des Nachlasses<\/strong> beg\u00fcnstigt werden (vorher: 25%).<\/p>\n<h3>Praktische Auswirkungen<\/h3>\n<p>Diese \u00c4nderungen bedeuten, dass sowohl mit dem Testament als auch mit dem Erbvertrag nun mehr Spielraum f\u00fcr individuelle Regelungen besteht. Insbesondere Eheleute ohne Kinder k\u00f6nnen ihren Partner nun umfassend absichern, ohne dass Pflichtteilsanspr\u00fcche der Eltern (die seit 2023 weggefallen sind) zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<h2>Vergleich: Testament oder Erbvertrag?<\/h2>\n<p>Die folgende \u00dcbersicht fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen:<\/p>\n<p>| Kriterium | Testament | Erbvertrag |<\/p>\n<p>|&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;|&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;|&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;|<\/p>\n<p>| <strong>Rechtliche Natur<\/strong> | Einseitige Willenserkl\u00e4rung | Gemeinsame Willenserkl\u00e4rung (Vertrag) |<\/p>\n<p>| <strong>Flexibilit\u00e4t<\/strong> | Jederzeit \u00e4nderbar\/widerrufbar | Nur mit Zustimmung aller Parteien \u00e4nderbar |<\/p>\n<p>| <strong>Form<\/strong> | Handschriftlich oder notariell | Zwingend notariell |<\/p>\n<p>| <strong>Kosten<\/strong> | Niedrig (eigenh\u00e4ndig: kostenlos) | H\u00f6her (notarielle Beurkundung) |<\/p>\n<p>| <strong>Verbindlichkeit<\/strong> | Einseitig, jederzeit \u00e4nderbar | Gegenseitig bindend |<\/p>\n<p>| <strong>Geeignet f\u00fcr<\/strong> | Einzelpersonen, einfache F\u00e4lle | Partner, Familien mit Vereinbarungen |<\/p>\n<p>| <strong>Pflichtteile<\/strong> | Bleiben bestehen | Bleiben bestehen |<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<h2>F\u00fcr wen ist welche L\u00f6sung sinnvoller?<\/h2>\n<h3>Das Testament eignet sich besonders f\u00fcr:<\/h3>\n<p>&#8211; <strong>Alleinstehende<\/strong> ohne Partner oder feste Erben<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Personen<\/strong>, die ihre Nachlassregelung flexibel halten m\u00f6chten<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Eltern<\/strong>, die ihren Kindern den Pflichtteil sichern wollen, aber dar\u00fcber hinaus frei verf\u00fcgen m\u00f6chten<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Menschen<\/strong>, die erwarten, dass sich ihre Lebensumst\u00e4nde noch \u00e4ndern k\u00f6nnten<\/p>\n<p>&#8211; <strong>F\u00e4lle<\/strong>, in denen kein Konsens mit anderen Familienmitgliedern besteht<\/p>\n<h3>Der Erbvertrag eignet sich besonders f\u00fcr:<\/h3>\n<p>&#8211; <strong>Eheleute und eingetragene Partner<\/strong>, die gemeinsam vorsorgen wollen<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Familien<\/strong>, in denen bestimmte Erben (z.B. ein Kind) zu Lebzeiten Leistungen erbringen (Pflege, Betriebs\u00fcbernahme)<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Personen<\/strong>, die ihrem Partner eine m\u00f6glichst grosse Sicherheit geben wollen<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Komplexe Verm\u00f6gensstrukturen<\/strong>, die eine verbindliche Regelung erfordern<\/p>\n<p>&#8211; <strong>F\u00e4lle<\/strong>, in denen steuerliche Optimierung eine Rolle spielt<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<h2>Praktische Empfehlungen<\/h2>\n<h3>Schritt 1: Bestandsaufnahme<\/h3>\n<p>Bevor Sie sich f\u00fcr ein Instrument entscheiden, verschaffen Sie sich einen \u00dcberblick \u00fcber:<\/p>\n<p>&#8211; Ihr gesamtes Verm\u00f6gen (Immobilien, Konten, Wertschriften, Unternehmensbeteiligungen)<\/p>\n<p>&#8211; Ihre Familienstruktur (Kinder, Partner, Eltern, Geschwister)<\/p>\n<p>&#8211; Ihre pers\u00f6nlichen Ziele und W\u00fcnsche<\/p>\n<h3>Schritt 2: Rechtsberatung einholen<\/h3>\n<p>Angesichts der Komplexit\u00e4t des Erbrechts und der weitreichenden Konsequenzen einer Nachlassregelung ist die <strong>Beratung durch eine im Erbrecht versierte Person<\/strong> (Notar, Rechtsanwalt) dringend empfohlen. Dies gilt umso mehr bei:<\/p>\n<p>&#8211; Gr\u00f6sserm Verm\u00f6gen<\/p>\n<p>&#8211; Komplexen Familienverh\u00e4ltnissen<\/p>\n<p>&#8211; Unternehmen im Nachlass<\/p>\n<p>&#8211; Grenz\u00fcberschreitenden Sachverhalten<\/p>\n<h3>Schritt 3: Regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung<\/h3>\n<p>Ein Testament oder Erbvertrag sollte regelm\u00e4ssig \u2013 mindestens alle f\u00fcnf Jahre oder bei wesentlichen Lebensver\u00e4nderungen \u2013 auf seine Aktualit\u00e4t \u00fcberpr\u00fcft werden. Relevante Ereignisse sind:<\/p>\n<p>&#8211; Heirat oder Scheidung<\/p>\n<p>&#8211; Geburt von Kindern oder Enkeln<\/p>\n<p>&#8211; Erwerb oder Verkauf von Grundst\u00fccken<\/p>\n<p>&#8211; Wesentliche \u00c4nderungen der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse<\/p>\n<p>&#8211; \u00c4nderungen im Kreis der Erben<\/p>\n<h3>Schritt 4: Aufbewahrung<\/h3>\n<p>Ein handschriftliches Testament sollte <strong>sicher aufbewahrt<\/strong> werden \u2013 bei einem Notar hinterlegt, im Banksafe deponiert oder an einem sicheren Ort zu Hause. Der Erbvertrag wird ohnehin beim Notar verwahrt.<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Entscheidung zwischen Testament und Erbvertrag ist keine Frage von \u00abrichtig\u00bb oder \u00abfalsch\u00bb, sondern von <strong>Passung zur individuellen Situation<\/strong>. Das Testament bietet maximale Flexibilit\u00e4t und eignet sich f\u00fcr alle, die ihre Nachlassregelung jederzeit anpassen m\u00f6chten. Der Erbvertrag hingegen bietet maximale Verbindlichkeit und eignet sich f\u00fcr Paare und Familien, die gemeinsam vorsorgen und bestimmte Abmachungen verbindlich festhalten wollen.<\/p>\n<p>Mit dem neuen Erbrecht 2023 haben Erblasser in der Schweiz mehr Spielraum als je zuvor. Diese Freiheit sollten Sie nutzen \u2013 am besten mit einer fundierten Beratung und einer rechtzeitig getroffenen, gut durchdachten Entscheidung.<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. F\u00fcr konkrete Fragen zu Ihrer pers\u00f6nlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine im Erbrecht qualifizierte Fachperson.*<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Testament oder Erbvertrag: Welche L\u00f6sung ist sinnvoller? 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