Entdecken Sie die verschiedenen Gesellschaftsformen, die in der Schweiz verfügbar sind, darunter Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Personengesellschaften und mehr. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen, Vorteile und Schritte, um Ihre Unternehmensregistrierung effektiv abzuschließen. Lassen Sie sich von Experten beraten, um die beste Struktur für Ihre Bedürfnisse auszuwählen.
Diejenigen, die daran interessiert sind, ein Unternehmen zu gründen, sollten wissen, dass die Registrierung von Unternehmen unerlässlich ist und die Gesellschaftsgesetzgebung eine Vielzahl von Unternehmensstrukturen bieten kann, jede mit unterschiedlichen rechtlichen und betrieblichen Merkmalen. Hier bei DGVM können wir Ihnen eine detaillierte Beschreibung dessen anbieten, was den zukünftigen Unternehmer erwartet:
1. Aktiengesellschaften (AG): Diese sind bei größeren Unternehmen beliebt und ermöglichen die Ausgabe von Aktien. Sie verlangen ein Mindeststammkapital von 50’000CHF und gewähren eine beschränkte Haftung gegenüber den Aktionären [1][2]. Für die Registrierung einer AG müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Wählen Sie mit Bedacht einen Firmennamen: Der Name muss eindeutig sein und mit „AG“ enden[9].
- Eröffnen Sie ein Aktienkapitaleinzahlungskonto: Zahlen Sie mindestens CHF 50’000 ein, was Teil des Mindeststammkapitals von CHF 100’000 ist.
- Vorbereitung der Gründungsdokumente: Entwerfen Sie die Satzung und andere notwendige Dokumente und lassen Sie diese notariell beglaubigen.
- Handelsregistereintragung: Reichen Sie alle Unterlagen ein, einschließlich des Nachweises über die Einzahlung des Stammkapitals. [1]
- Direktoren ernennen: Mindestens ein Direktor muss in der Schweiz ansässig sein, was für die Registrierung eines Unternehmens unerlässlich ist. Das bedeutet, dass die Person mindestens eine B-Genehmigung haben muss. Und nun ist es für Personen mit S-Status möglich, ein Unternehmen in der Schweiz zu registrieren.
2. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): Geeignet für kleine bis mittlere Unternehmen, bieten sie eine beschränkte Haftung und benötigen weniger Kapital als Aktiengesellschaften (AG) [1][2]. Für eine erfolgreiche Firmenregistrierung einer GmbH in der Schweiz müssen bestimmte wesentliche Elemente und Verfahren eingehalten werden. Im Folgenden hat unser DGVM-Team für Sie einen detaillierten Überblick darüber zusammengestellt, was im Prozess der Unternehmensregistrierung enthalten sein muss:
1. Eine GmbH benötigt ein Mindeststammkapital von 20.000 CHF, das zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung vollständig eingezahlt werden muss. Es sollte sich um eine offizielle Transaktion handeln und die Schweizer Bank vorab eine strenge Compliance-Prüfung aller Aktionäre durchführen, gleiches gilt für die AG.
2. Gründer: Es ist mindestens ein Gründer erforderlich, bei dem es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann. Eine Einpersonen-GmbH ist zulässig [11].
3. Satzung: Dieses Dokument muss notariell beglaubigt werden und sollte Folgendes enthalten:
– Firmenname (muss „GmbH“ enthalten)
– Zweck des Unternehmens
– Eingetragene Adresse in der Schweiz
– Grundkapital und Einlagen jedes Gesellschafters
– Führungsstruktur und Regeln für Aktionärsversammlungen[11].
4. Eintragung: Die GmbH muss in das Handelsregister eingetragen sein, das ihr Rechtspersönlichkeit verleiht. Dies beinhaltet die notarielle Beurkundung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags. Und die Einreichung der Anträge beim Handelsregister. Die mit der Eintragung in das Handelsregister verbundenen Kosten variieren je nach Rechtsform des Unternehmens. Die Dauer für die Eintragung kann zwischen 5 und 60 Tagen liegen, abhängig von der Komplexität und Arbeitsbelastung des jeweiligen Handelsregisteramtes [12].
5. Geschäftsführungsstruktur: Die GmbH muss über einen Vorstand verfügen, der zum Zeitpunkt der Gründung oder später bestellt werden kann. Die Gesellschafterversammlung dient als oberstes Entscheidungsgremium [14]. Mindestens ein Mitglied muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
6. Haftung: Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Einlagen in das Gesellschaftskapital und schützt das persönliche Vermögen vor Geschäftsschulden, sofern in der Satzung[13] nichts anderes bestimmt ist.
Sowohl die GmbH- als auch die AG-Struktur sehen eine beschränkte Haftung gegenüber ihren Gesellschaftern vor und sind damit attraktive Optionen für Unternehmer. Der Gründungsprozess umfasst bestimmte gesetzliche Anforderungen, darunter die Festlegung eines Mindestkapitals, die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags und die Registrierung bei den zuständigen Behörden.
3. Personengesellschaften: Dazu gehören offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen sich die Gesellschafter die Haftung und die Steuerverantwortung[15] teilen.
In der Schweiz gibt es drei primäre Rechtsformen der Personengesellschaft, die jeweils unterschiedliche Merkmale und Auswirkungen aufweisen:
Arten von Partnerschaften:
1. Einfache Gesellschaft:
– Hierbei handelt es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen zwei oder mehr Parteien, die sich zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Es wird oft für bestimmte Projekte verwendet und in der Regel aufgelöst, sobald das Ziel erreicht ist. Die einfache Personengesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
2. Kollektivgesellschaft:
– Eine offene Handelsgesellschaft wird von zwei oder mehr Personen gegründet, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt für die Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft. Diese Form wird häufig von kleinen Unternehmen wie lokalen Handwerkern und Dienstleistern verwendet. Offene Handelsgesellschaften werden im Handelsregister eingetragen und die Gesellschafter werden individuell mit ihrem Gewinnanteil besteuert.
3. Kommanditgesellschaft:
– Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und einem oder mehreren Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist. Diese Struktur ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Finanzierung, da Kommanditisten investieren können, ohne in das Management einbezogen zu werden. Kommanditgesellschaften sind ebenfalls im Handelsregister eingetragen und unterliegen einer ähnlichen steuerlichen Behandlung wie offene Handelsgesellschaften.
Gesetzesrahmen
Die gesetzliche Grundlage für Personengesellschaften findet sich in der Schweiz vor allem im Schweizerischen Obligationenrecht (OR), das die Entstehung, die Rechte und Pflichten der einzelnen Partnerschaftsformen festlegt. Die Personengesellschaften gelten nicht als eigenständige juristische Personen, was bedeutet, dass die Gesellschafter persönlich für die Schulden der Personengesellschaft haften, insbesondere bei allgemeinen und einfachen Personengesellschaften [15].
Wichtige Überlegungen
– Haftung: Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft haften unbeschränkt, während die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft eine beschränkte Haftung genießen.
– Gründung: Die Gründung einer einfachen Personengesellschaft erfordert minimale Formalitäten, während offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Handelsregister eingetragen werden müssen.
– Besteuerung: Personengesellschaften werden transparent besteuert, d.h. Gewinne werden auf der Ebene der einzelnen Partner und nicht auf der Ebene der Personengesellschaft besteuert.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform für eine Personengesellschaft in der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Art des Unternehmens, der gewünschten Haftungshöhe und den Anlagepräferenzen der Partner. Eine Rücksprache mit der DGVM ist ratsam, um diese Optionen effektiv zu nutzen[1][4].
4. Einzelunternehmen: Ideal für kleine Unternehmen, bei denen der Eigentümer die volle Haftung trägt[1][5]. Sie können sich einfach auf Ihre eigene persönliche Adresse registrieren und das Unternehmen nach Ihrem persönlichen Namen benennen.
5. Vereine: In der Schweiz sind Vereine eine beliebte Rechtsform für verschiedene Organisationen, auch solche, die sich auf kulturelle, soziale und sportliche Aktivitäten konzentrieren. Hier sind die wesentlichen Aspekte, die Unternehmer über die Gründung und den Betrieb eines Vereins in der Schweiz wissen sollten:
Gesetzesrahmen
– Schweizerisches Zivilgesetzbuch: Für Vereine gelten die Artikel 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie sind definiert als Organisationen, die für einen gemeinsamen Zweck gegründet wurden, der nicht in erster Linie gewinnorientiert ist.
– Juristische Person: Ein Verein gilt als eigenständige juristische Person, was bedeutet, dass er Eigentum besitzen, Verträge abschließen und für seine Schulden haften kann. Die Mitglieder haften in der Regel nicht persönlich für die Verpflichtungen des Vereins, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.
Entstehungsprozess
1. Gründungsmitglieder: Für die Gründung eines Vereins sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen erforderlich.
2. Statuten: Die Gründungsmitglieder müssen im Rahmen einer Gründungsversammlung einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag ausarbeiten und genehmigen. Diese Dokumente beschreiben den Zweck, die Governance-Struktur und die Arbeitsregeln des Verbandes.
3. Gründungsversammlung: Diese Versammlung ist entscheidend für die Verabschiedung der Satzung, die Wahl der Vorstandsmitglieder und die Dokumentation der Gründung des Vereins. Das Protokoll dieser Sitzung sollte aufgezeichnet und unterschrieben werden.
4. Handelsregister: Vereine müssen sich in das Handelsregister eintragen, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf das Gesamtvermögen, die Umsatzerlöse oder die Mitarbeiterzahl überschreiten.
Betriebliche Überlegungen
– Managementstruktur: Verbände haben in der Regel eine Mitgliederversammlung (bestehend aus allen Mitgliedern) und einen Vorstand. Der Vorstand ist für das Tagesgeschäft und die Entscheidungsfindung verantwortlich.
– Finanzmanagement: Vereine müssen eine ordentliche Buchhaltung führen, insbesondere wenn sie zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind. Dazu gehört auch die Erstellung von Jahresabschlüssen.
– Besteuerung: Gemeinnützige Vereine können sich für Steuerbefreiungen qualifizieren, müssen sich jedoch an die zuständige Steuerbehörde wenden, um ihren Status zu bestätigen. Vereine, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, können der Körperschaftsteuer [16]unterliegen.
Wichtige Punkte für Geschäftsinhaber
– Zweck und Ziele: Definieren Sie den Zweck des Vereins klar, da er am Allgemeinwohl ausgerichtet und nicht primär gewinnorientiert sein muss.
– Mitgliedschaft: Stellen Sie sicher, dass es genügend Gründungsmitglieder gibt, die sich für die Ziele des Vereins einsetzen.
– Rechts- und Finanzberatung: Es ist ratsam, sich mit Rechts- und Finanzexperten zu beraten, um die Komplexität der Gründung und Verwaltung eines Vereins effektiv zu bewältigen.
– Compliance: Überprüfen Sie regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, einschließlich potenzieller Registrierungsanforderungen und Finanzberichterstattung.
Mit dem Verständnis dieser Schlüsselaspekte können Unternehmer einen Verein in der Schweiz effektiv gründen und verwalten und dessen Vorteile für gemeindeorientierte oder gemeinnützige Aktivitäten nutzen.
Die DGVM kann Ihnen bei der Gewerbeanmeldung in der Schweiz wertvolle Hilfestellung leisten. Wir können Ihnen bei der Vorbereitung und Überprüfung aller notwendigen Unterlagen helfen, die für die Gewerbeanmeldung erforderlich sind, um sicherzustellen, dass alles vollständig und korrekt ist. Wir können Sie über die am besten geeignete Unternehmensstruktur (z. B. LLC, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft) basierend auf Ihren spezifischen Bedürfnissen und Zielen beraten. Darüber hinaus können wir Ihnen bei der Überprüfung der Verfügbarkeit von Namen und der Reservierung Ihres gewünschten Firmennamens behilflich sein. Durch die Erledigung der administrativen Details ermöglichen Ihnen unsere DGVM-Berater, sich auf andere Aspekte der Gründung Ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Zitate:
[1] Registrierung eines Unternehmens – KMU Admin
[2] Firmengründung in der Schweiz – Reguliertes Vereinigtes Europa
[3] CIO-Programm | Deloitte Schweiz
[4] Spotlight: Corporate Leadership in der Schweiz – Lexologie
[5] Firmengründung in der Schweiz: verschiedene Arten von Unternehmen
[6] Spotlight: Corporate Leadership in der Schweiz – Lexologie
[7] Liste der Rechtsträgertypen nach Ländern – Wikipedia
[8] Die Rolle eines CIO – Robert Walters Naher Osten
[9] Gründung eines Unternehmens in der Schweiz | Expatica
[10] Handelsregister: Wie funktioniert es?
[11] Übersicht Swiss LLC GmbH – Grant Thornton
[12] Registrierung eines Unternehmens – KMU Admin
[13] Gesellschaft mit beschränkter Haftung – KMU Admin
[14] Wahl der Rechtsform: LLC Sarl – KMU Admin