Asylrecht Schweiz – Professionelle Rechtsberatung
Asylverfahren · Beschwerden · Flüchtlingsrecht · Vera Sobiera MLaw UZH – Ihre Asylrechtsspezialistin in Zürich
Das Asylverfahren in der Schweiz ist eines der komplexesten Gebiete des Ausländerrechts. Die Entscheide des Staatssekretariats für Migration (SEM) haben weitreichende Konsequenzen für Betroffene und ihre Familien. Als spezialisierte Juristin mit Master of Law der Universität Zürich begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren – von der Erstanhörung bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Unsere Leistungen im Asylrecht
⚖️ Asylverfahren erstinstanzlich
Vorbereitung auf die Anhörung beim SEM, Analyse der Asylgründe, Einreichung ergänzender Eingaben, Akteneinsicht.
📋 Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht
Vollständige Beschwerdeführung gegen negative SEM-Entscheide, fristgerechte Einreichung, Wiedererwägungsgesuche.
🛡️ Vorläufige Aufnahme (F-Ausweis)
Beratung bei vorläufiger Aufnahme, Überprüfung der Aufhebung, Umwandlung in reguläre Aufenthaltsbewilligung.
🌍 Flüchtlingsstatus & Dublin-Verfahren
Beratung bei Dublin-Zuständigkeitsfragen, Überstellung verhindern, Beurteilung des Flüchtlingsstatus nach GFK.
Das Asylverfahren in der Schweiz – Ablauf
Das Schweizer Asylverfahren läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:
- Asylgesuch einreichen: In einem Bundesasylzentrum (BAZ) oder bei der Einreise an der Grenze
- Registrierung und Erstbefragung: Erfassung der Personalien und kurze Befragung zu Reiseweg und Identität
- Anhörung durch das SEM: Ausführliche Befragung zu den Asylgründen – der wichtigste Verfahrensschritt
- Entscheid des SEM: Asyl, vorläufige Aufnahme, oder Ablehnung mit Wegweisungsverfügung
- Beschwerde ans BVGer: Bei negativem Entscheid innerhalb von 30 Tagen (in der Regel kürzer bei beschleunigtem Verfahren)
- Vollzug oder Schutzgewährung: Bei rechtskräftiger Ablehnung Vollzug der Wegweisung; bei Gutheissung Aufenthaltstitel
Warum juristische Begleitung entscheidend ist
Die Anhörung beim Staatssekretariat für Migration ist der entscheidende Moment im gesamten Asylverfahren. Was hier gesagt wird – und was nicht gesagt wird – prägt den Entscheid massgeblich. Spätere Korrekturen oder Ergänzungen stossen auf grosse Skepsis.
Als erfahrene Juristin bereite ich Sie gezielt auf die Anhörung vor: Wir besprechen Ihre Geschichte strukturiert, identifizieren die rechtlich relevanten Verfolgungsgründe und stellen sicher, dass alle wesentlichen Tatsachen vollständig und glaubwürdig dargelegt werden.
Unsere Kernkompetenzen im Asylrecht
- Flüchtlingsrecht gemäss Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und nationalem Asylgesetz (AsylG)
- Non-Refoulement-Prinzip: Schutz vor Rückschiebung in gefährliche Länder (Art. 33 GFK, Art. 3 EMRK)
- Dublin-Verordnung: Zuständigkeitsfragen, humanitäre Klausel, Selbsteintrittspflicht
- Subsidiärer Schutz und vorläufige Aufnahme nach Art. 83 AIG
- Wiedererwägung und Revision von negativen SEM-Entscheiden
- Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Asylrechtliche Beratung – Persönlich und Kompetent
Vera Sobiera, MLaw UZH, berät Sie auf Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch, Französisch und Italienisch. Diskret, kompetent, lösungsorientiert.